DOWNLOADS

Briefings und Kurzinfos

  • Allgemeine Informationen zu NFDI auf einen Blick: PDF-Dokument (Stand: 01.03.2023)
  • Informationen zu den NFDI-Konsortien: PDF-Dokument (Stand: 10.03.2023)
  • NFDI & Wirtschaft: PDF-Dokument (Stand: 04.03.2022)
  • Kooperationsleitfaden: PDF-Dokument (Stand: 12.12.2022)
  • Leitfaden NFDI-Papiere: PDF-Dokument (Stand: 10.08.2023)
  • Verhaltenskodex des Vereins Nationale Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) e.V.: PDF-Dokument (Stand: 24.08.2023)

Positionspapiere und Stellungnahmen

  • Statement zum Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zum Forschungsdatengesetz, April 2024: PDF-Dokument
  • Positionspapier „Recht auf Datenzugang für öffentliche Forschung schafft gesellschaftlichen Mehrwert“, Oktober 2022: PDF-Dokument
  • Stellungnahme zum Entwurf einer EU Open Data Durchführungsverordnung, Juni 2022: Einreichung EU-Homepage
  • Stellungnahme zum EU Data Act, Mai 2022: Einreichung EU-Homepage

White Paper

Logos zur Nutzung

Wir stellen den NFDI-Konsortien, den Mitgliedern des NFDI-Vereins und unseren Partnern, die zum Beispiel im Rahmen von Events mit uns zusammenarbeiten, unser Logo im PNG-Format zur Nutzung zur Verfügung. Mit dem Download einer Logodatei bestätigen Sie, unsere Lizenzbedingungen für die Nutzung des NFDI-Logos zu akzeptieren.

Dritte bitten wir, Logoanfragen per E-Mail an info[at]nfdi.de zu senden. Dateien im EPS-Format können ebenfalls auf diesem Weg angefragt werden.

Logo plus „In Zusammenarbeit“

NFDI-Logo ohne Zusatz plus „In Zusammenarbeit“

Dateigröße: 35 kB
Abmessungen: 1773 auf 1419 Pixel

Download als PNG-Datei

NFDI Logo

NFDI-Logo Zusatz hoch plus „In Zusammenarbeit“

Dateigröße: 66 kB
Abmessungen: 1772 auf 2127 Pixel

Download als PNG-Datei

NFDI Logo Zusatz hoch

NFDI-Logo Zusatz quer plus „In Zusammenarbeit“

Dateigröße: 72 kB
Abmessungen: 3131 auf 1537 Pixel

Download als PNG-Datei

NFDI Logo Zusatz quer

Logo plus „In cooperation“

NFDI-Logo ohne Zusatz plus „In cooperation“

Dateigröße: 35 kB
Abmessungen: 1773 auf 1419 Pixel

Download als PNG-Datei

NFDI Logo

NFDI-Logo Zusatz hoch plus „In cooperation“

Dateigröße: 66 kB
Abmessungen: 1772 auf 2127 Pixel

Download als PNG-Datei

NFDI Logo Zusatz hoch

NFDI-Logo Zusatz quer plus „In cooperation“

Dateigröße: 72 kB
Abmessungen: 3131 auf 1537 Pixel

Download als PNG-Datei

NFDI Logo Zusatz quer

Logo solo

NFDI-Logo ohne Zusatz

Dateigröße: 11 kB
Abmessungen: 887 auf 559 Pixel

Download als PNG-Datei

NFDI Logo

NFDI-Logo Zusatz hoch

Dateigröße: 26 kB
Abmessungen: 886 auf 875 Pixel

Download als PNG-Datei

NFDI Logo Zusatz hoch

NFDI-Logo Zusatz quer

Dateigröße: 26 kB
Abmessungen: 1566 auf 559 Pixel

Download als PNG-Datei

NFDI Logo Zusatz quer

Lizenzbedingungen für die Nutzung des NFDI-Logos

Präambel

Der Verein Nationale Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) e.V. (nachfolgend: NFDI-Verein) ist Inhaber von drei beim deutschen Patent- und Markenamt eingetragenen deutschen Wort-/Bildmarken (nachfolgend: Logo und Logos). Mit den nachfolgenden Lizenzbedingungen werden die Bedingungen für die Verwendung dieser Logos durch Konsortien, Partner und Mitglieder des NFDI-Vereins (nachfolgend: Nutzer) geregelt.

 

I. Vertragsgegenstand

Gegenstand der vorliegenden Lizenzbedingungen sind die drei beim Deutschen Patent- und Markenamt zugunsten des NFDI-Vereins unter den Nummern

  • 302020110623
  • 302020110624
  • 302020110625

eingetragenen Wort-/Bildmarken mit dem Wortbestandteil „nfdi“ (siehe Grafiken oben). 

 

II. Umfang und Schranken der Nutzungsrechtseinräumung 

1) Mit Gestattung der Nutzung eines oder mehrerer Logos durch den NFDI-Verein erhält der Nutzer vom NFDI-Verein das unentgeltliche, nicht ausschließliche, zeitlich auf die Mitgliedschaft im NFDI-Verein bzw. die Zusammenarbeit mit dem NFDI-Verein begrenzte und jederzeit vom NFDI-Verein widerrufliche Recht, eines oder mehrere Logos allein oder mit dem rechts daneben oder darunter angebrachten Zusatz „Nationale Forschungsdateninfrastruktur“ zu benutzen (nachfolgend: Lizenz).

2) Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts wird weder durch die Einräumung einer Lizenz noch durch einen gemeinsamen Auftritt unter Verwendung eines Logos begründet. Die rechtliche Zulässigkeit der Verwendung eines Logos liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Nutzers. Der NFDI-Verein übernimmt keine Garantie für die rechtliche Zulässigkeit einer Verwendung des NFDI-Logos oder dafür, dass diese nicht Rechte Dritter verletzt. Für den Fall der Inanspruchnahme des NFDI-Vereins durch Dritte wegen Verwendung des NFDI-Logos durch einen Nutzer stellt der Nutzer den NFDI-Verein von Ansprüchen Dritter frei und übernimmt die Kosten der rechtlichen Inanspruchnahme durch Dritte.

3) Die Lizenz bezieht sich ausschließlich auf nicht kommerzielle Nutzungszwecke. Dem Nutzer ist es insbesondere gestattet:

a) Das Logo für Informationsmaterialien von NFDI-Konsortien oder Vereinsmitgliedern zu verwenden, in denen die Zusammenarbeit mit dem Verein, die Zugehörigkeit zu dem Verein oder die Mitgliedschaft bei dem NFDI-Verein thematisiert wird.

b) Das Logo auf Informations- und Werbematerialien von Veranstaltungen zu verwenden, an denen der NFDI-Verein aktiv mitwirkt.

4) Der NFDI-Verein stellt dem Nutzer die Logos als PNG-Datei zum Download über die Webseite www.nfdi.de zur Verfügung. Der NFDI-Verein stellt dem Nutzer außerdem nach Rücksprache die Logos in elektronischer Form als EPS-Datei (druckfähige Vektordatei) zur Verfügung. Anfragen können an info@nfdi.de gesendet werden.

 

III. Grenzen der Logonutzung  

Aus jedem Kontext, in dem das Logo genutzt wird, muss hervorgehen, dass es sich bei dem NFDI-Verein und dem Nutzer um rechtlich selbstständige, nicht unter einheitlicher Leitung stehende juristische Personen oder Personenvereinigungen handelt. Die Kooperation kann z.B. durch einen Bericht oder eine Visualisierung zur – Organisationsstruktur des NFDI-Vereins dargestellt werden, sofern das Verhältnis zum NFDI-Verein aus dem Kontext hervorgeht. Zulässig sind im Übrigen Zusätze wie z.B. „in Zusammenarbeit mit“, „in Kooperation mit“ oder „Mitglied von“ oder ähnliche Zusätze, jeweils in Verbindung mit dem Logo.

IV. Verwendung des Logos durch Dritte

Genutzt werden darf das Logo von Dritten ausschließlich nach schriftlicher, jederzeit widerruflicher Zustimmung durch das Direktorat oder die Geschäftsstelle des NFDI-Vereins. Die Genehmigung gilt jeweils nur für einen spezifischen Verwendungszweck und -kontext. Anfragen zur Verwendung können an info@nfdi.de gesendet werden.

 

V. Vorgaben für die konkrete Logoverwendung  

Es dürfen lediglich die vom NFDI-Verein zur Verfügung gestellten Vorlagen verwendet werden. Das Logo darf weder inhaltlich noch farblich noch in seiner grafischen Gestaltung verändert, erweitert, nachgebildet oder verfälscht werden.

a) Das Logo muss bei Verwendung komplett dargestellt werden und darf nicht in Teilen durch andere grafische Gestaltungselemente verdeckt werden.

b) Um die Wirkung des Markenzeichens nicht zu beeinträchtigen, ist eine Schutzzone zu anderen Gestaltungselementen beziehungsweise Formaträndern einzuhalten. Sie entspricht einem Viertel der Breite des Akronyms.

c) Das Logo darf ausschließlich in Kontexten genutzt werden, die nicht gegen geltendes Recht verstoßen.

d) Eine Nutzung des Logos in rufschädigender oder verunglimpfender Weise ist nicht gestattet.

e) Bei diesen Vorgaben widersprechender Verwendung des Logos oder Verstößen gegen die vorliegenden Lizenzbedingungen behält sich der NFDI-Verein rechtliche Schritte zur Unterlassung der weiteren Verwendung vor.

 

VI. Anwendbares Recht, ausschließlicher Gerichtsstand, Schlussbestimmungen

1) Für den vorliegenden Lizenzvertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2) Ausschließlicher Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Karlsruhe.

3) Für den Fall der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Lizenzvertrags bleiben die übrigen Bestimmungen in ihrer Wirksamkeit unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung(en) tritt eine Bestimmung, die der unwirksamen rechtlich und wirtschaftlich unter Berücksichtigung der Interessen beider Vertragsparteien am nächsten kommt.

Berichte zum Download