Die Konsortialversammlung der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) begrüßt die Zielsetzung des BMBF-Eckpunktepapiers zum Forschungsdatengesetz (FDG), den Zugang zu wissenschaftlichen Daten im Allgemeinen zu verbessern. Hierzu hat sie am 12. April 2024 ein Statement verabschiedet.

Statement zum Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zum Forschungsdatengesetz

Die Konsortialversammlung der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) begrüßt die Zielsetzung des BMBF-Eckpunktepapiers zum Forschungsdatengesetz (FDG), den Zugang zu wissenschaftlichen Daten im Allgemeinen zu verbessern.

Die Auffindbarkeit von Forschungsdaten durch eine aus Metadatenkatalogen gespeiste Online-Plattform zu verbessern, kann als eine direkte Umsetzung der in den FAIR Prinzipien[1] geforderten “Findability” gesehen werden und entspricht daher auch den Zielen der NFDI. Es ist uns hierbei jedoch wichtig,

  • dass entsprechende Regelungen des FDGs immer vom angestrebten Ziel der einfacheren Nachnutzung von Forschungsdaten her gedacht und formuliert werden,
  • dass das FAIR Prinzip der “Accessibility”, das heißt die letztendliche Zugänglichkeit der mit Hilfe der Plattform gefundenen Forschungsdaten, bei Überlegungen zu möglichen Plattform-Architekturen von Anfang an berücksichtigt wird und
  • dass eventuell durch das Gesetz geschaffene Strukturen und Dienste immer nur komplementär zu bereits etablierten Strukturen innerhalb der Wissenschaft definiert werden.

Insgesamt sollte sich das Gesetz passgenau in den bestehenden nationalen und europäischen Regulierungsrahmen einfügen. Aufgrund ihrer domänenübergreifenden Ausrichtung verzichtet die NFDI auf eine Stellungnahme zu den für die Sozialwissenschaften relevanten Themenbereichen Mikrodatenzentrum und Statistik-/Registerdaten und möchte auf die entsprechende Kommentierung der einschlägigen Gremien und Fachgesellschaften verweisen.

In der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur werden wertvolle Datenbestände von Wissenschaft und Forschung für das gesamte deutsche Wissenschaftssystem systematisch erschlossen, vernetzt und nachhaltig sowie qualitativ nutzbar gemacht. Der Verein Nationale Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) e.V. versteht sich als Dachorganisation der Wissenschaft, die Forschungsdaten als gemeinsames Gut selbstorganisiert bereitstellen will und darin von Bund und Ländern im Rahmen der gemeinsamen Wissenschaftsförderung unterstützt wird. Mit derzeit 279 Mitgliedsorganisationen sind Wissenschaft und mit ihr verbundene Akteure bereits breit repräsentiert.

Unter dem Dach der NFDI sind 26 Konsortien und ein Verbundkonsortium organisiert, die sich dem Forschungsdatenmanagement in den Natur-, Lebens-, Ingenieurs-, Kultur- und Sozialwissenschaften widmen. Die Konsortialversammlung, in der alle Konsortien vertreten sind, dient hierbei als zentrales Koordinationsgremium. Zusätzlich haben sich innerhalb des NFDI-Vereins rechtlich unselbstständige Abteilungen – sogenannte Sektionen – gebildet, in denen Querschnittsthemen über die Grenzen der Fachkonsortien hinweg transdisziplinär vorangetrieben werden. Mit dem in den Konsortien und den Sektionen gebündelten Wissen agiert die NFDI als Vertretung der wissenschaftlichen Communities in zentralen Fragen des Forschungsdatenmanagements, vom Aufbau von Infrastruktur über Metadatenstandards bis hin zu ethisch-rechtlichen Aspekten. Dementsprechend möchte sich die NFDI in den Gesetzgebungsprozess des FDG aktiv einbringen und an der Realisierung der Metadatenplattform und der dahinterliegenden Metadatenkataloge mitwirken.

 

Die Konsortialversammlung des Vereins Nationale Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) e.V. hat der Veröffentlichung dieses Statements in ihrer Sitzung am 12.04.2024 zugestimmt.

 

[1]  FAIR Priciples: https://www.go-fair.org/fair-principles/ (abgerufen am 12.04.2024)

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